Zertifizierter Immobiliengutachter (DIN EN ISO/IEC 17024)
Inhaltsverzeichnis▼
- Die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
- Die Vorteile der ISO 17024 Zertifizierung im Überblick:
- Abgrenzung: Wer darf welche Immobilienbewertung durchführen?
- Kernkompetenz: Wertermittlung nach ImmoWertV
- Sie benötigen ein fundiertes Immobiliengutachten?
- Regionaler Ansprechpartner & Leistungen
Der Begriff „Immobiliengutachter“ oder „Sachverständiger“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt weder für Freiberufler noch für Makler reglementiert. Für Behörden, Gerichte und das Finanzamt ist der formale Qualifikationsnachweis jedoch von zentraler Bedeutung.
Die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Die Personenzertifizierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 stellt höchste Anforderungen an die Fachkompetenz, Prüfungsverfahren und die kontinuierliche Überwachung von Sachverständigen.
Als zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung DIAZert (LS) durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle DIA Consulting AG erfülle ich diese strengen Vorgaben.
Die Vorteile der ISO 17024 Zertifizierung im Überblick:
- Qualifikationsnachweis nach DIN EN ISO/IEC 17024: Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt einen qualifikationsbezogenen Nachweis der fachlichen Kompetenz im jeweiligen Zertifizierungsbereich dar. Sie ist von der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zu unterscheiden.
- Regelmäßige Rezertifizierung: Im Gegensatz zu einmaligen Qualifikationen müssen nach ISO 17024 zertifizierte Gutachter alle 5 Jahre ihre fortlaufende Weiterbildung, praktische Gutachtenerstellung und Eignung in erneuten Prüfungen nachweisen.
- Akzeptanz bei Finanzämtern & Gerichten: Ob bei der Abwehr überhöhter Erbschaftsteuer oder dem Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer für die Gebäude-AfA – Zertifikate nach ISO 17024 belegen eine methodisch saubere Bewertung nach der ImmoWertV.
Abgrenzung: Wer darf welche Immobilienbewertung durchführen?
| Gutachter-Typ | Eignung als Nachweis beim Finanzamt | Eignung für Gerichte / Erbschaft | Rezertifizierungspflicht | | :--- | :---: | :---: | :---: | | DIAZert / ISO 17024 Gutachter | Sehr hohe Akzeptanz (fundierter Nachweis nach ImmoWertV) | Hoch (Nachgewiesen) | Alle 5 Jahre | | Öff. bestellter & vereidigter Gutachter | Gesetzlich privilegiert | Hoch (Nachgewiesen) | Ja (Befristet) | | Freier Gutachter ohne Zertifizierung | Unsicher / Oft abgelehnt | Nicht zertifiziert | Keine | | Immobilienmakler (Kurzbewertung) | Nicht als Gutachten anerkannt | Nicht geeignet | Keine |
Kernkompetenz: Wertermittlung nach ImmoWertV
Die Kernaufgabe eines zertifizierten Gutachters ist die Ermittlung des fairen Markt- bzw. Verkehrswertes gemäß § 194 BauGB. Im Rahmen des Ortstermins erfolgt eine zerstörungsfreie Sichtprüfung des Gebäudes. Besonderheiten wie Modernisierungsstau, Feuchtigkeitsschäden oder Rechte und Lasten im Grundbuch werden finanzmathematisch korrekt eingepreist.
Sie benötigen ein fundiertes Immobiliengutachten?
Ich unterstütze Sie als zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert / ISO 17024) in Würzburg, Wertheim, Kitzingen, Schweinfurt und Unterfranken. Kontaktieren Sie mich für eine kostenfreie Erstberatung oder informieren Sie sich über das fachlich fundierte Verkehrswertgutachten.
Regionaler Ansprechpartner & Leistungen
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG zertifizierter Immobiliengutachter stehe ich Ihnen in Unterfranken und Baden-Württemberg persönlich zur Verfügung:
- Immobiliengutachter Würzburg | Verkehrswertgutachten Würzburg
- Immobilienbewertung Kitzingen & Landkreis | Immobilienbewertung & Gutachter Ochsenfurt
- Immobiliengutachter Aschaffenburg | Immobilienbewertung Schweinfurt
- Immobiliengutachter Wertheim | Bad Mergentheim | Bad Kissingen
Unsere Spezialgebiete:

Sebastian Rudek, B.Eng.
Zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung DIAZert (LS) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG
Inhaber des Sebastian Rudek ImmoWert Sachverständigenbüros in Wertheim. Spezialisiert auf persönliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, steuerliche Wertermittlungen (§ 198 BewG), Kaufpreisaufteilungen und Restnutzungsdauer-Gutachten (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) in Mainfranken, Unterfranken und dem Main-Tauber-Kreis.
Benötigen Sie ein fundiertes Gutachten für Ihren Fall?
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und Ihre Immobilie. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir unverbindlich, welches Gutachten für Ihre Situation sinnvoll ist.
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