Der Ortstermin beim Immobiliengutachter: Ablauf & Checkliste
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Der Ortstermin beim Immobiliengutachter: Ablauf & Checkliste
Der persönliche Ortstermin ist das Herzstück eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens (§ 194 BauGB). Eine fundierte Wertermittlung ohne Objektbegehung ist nach den Standesregeln zertifizierter Sachverständiger (DIAZert) unseriös.
1. Die 4 Phasen des Ortstermins
- Vorbesprechung & Unterlagenabgleich: Der Gutachter gleicht vor Ort die tatsächlichen Gegebenheiten mit den Bauplänen, Grundbuchauszügen und Grundrissen ab.
- Außenbegehung (Grundstück & Hülle): Begutachtung der Makrolage/Mikrolage, Grundstücksgrenzen, Fassade, Dacheindeckung, Fenster und Anbauten (Garagen, Carports).
- Innenbegehung (Geschoss für Geschoss): Besichtigung aller Räume vom Keller bis zum Dachgeschoss. Erfassung von Ausstattungsstandard, Grundrissfunktionalität und Grundsubstanz.
- Fotodokumentation & Fotoprotokoll: Alle wertrelevanten Merkmale sowie sichtbaren Baumängel oder Modernisierungsstände werden fotografiert und im Gutachten dokumentiert.
2. Wichtiger Hinweis: Grenzen der zerstörungsfreien Sichtprüfung
Der Wertermittlungssachverständige führt während der Objektbegehung ausschließlich eine visuelle Sichtprüfung durch. Das bedeutet:
- Es werden keine Bauteile geöffnet (z. B. Wände, Deckenverkleidungen, Estrich).
- Es werden keine Laboruntersuchungen (z. B. Schadstoffanalysen auf Asbest oder Holzschutzmittel) durchgeführt.
- Offensichtliche Mängel (z. B. Risse in der Fassade, feuchte Stellen) fließen als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) in die Wertermittlung ein.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die steuerliche und rechtliche Würdigung eines Gutachtens obliegt der jeweils zuständigen Finanzbehörde bzw. dem Steuerberater.
Regionaler Ansprechpartner & Leistungen
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DIA Consulting AG zertifizierter Immobiliengutachter stehe ich Ihnen in Unterfranken und Baden-Württemberg persönlich zur Verfügung:
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